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Am 15.03.2014 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung der FSG in Hamm statt. Vorsitzender Alexander Zuchowski freute sich viele Mitglieder begrüßen zu können. In der Nachbetrachtung des Jahres 2013 wurden insbesondere die vielen Erfolge im Turniersport, die positive Mitgliederentwicklung und die vielen Veranstaltungen lobend erwähnt. Im Jahr 2014 wird die FSG erstmals im Rahmen eines WBO Turniers der Austräger für die Märkischen Meisterschaften Fahren sein. Diese finden am 19.10.2014 in Herscheid Wellin statt.
Eine kleine Umorganisation gab es im Vorstand, neben dem geschäftsführenden Vorstand wurde Heinz Drontmann in den erweiterten Vorstand als Beisitzer gewählt. Er wird sich zukünftig im Schwerpunkt um breitensportliche Fragen, wie z.B. gemeinsame Ausfahrten, kümmern.
Alexander Zuchowski konnte auch zwei Fahrabzeichen der Klasse 2 aufgrund von Turniererfolgen im Namen der FN überreichen. Er gratulierte Sandra Schäfer und Peter Reibrich zu ihren Erfolgen und wünschte allen Vereinsmitgliedern eine erfolgreich verlaufende Turniersaison 2014!
Ein schöner Fahrerball, den die letztjährige Preisträgerin Friedrike Hillebrand organisierte, ist beendet. Im Rahmen des Fahrerballs wurde das Ergebnis der Wahl zum Turnier des Jahres verkündet. In Zusammenarbeit mit der Reiter&Pferde hatte auch in diesem Jahr die FSG die Durchführung der Onlinewahl übernommen. Vorstand und Mitglieder der FSG Westfalen gratulieren an dieser Stelle herzlich Südlohn-Oeding zum Sieg! Wir freuen uns auf einen tollen Fahrerball im nächsten Jahr!
Eine tolle Beteiligung an der Wahl zum Turnier des Jahres! Herzlichen Dank an alle Abstimmer online und per Post! An dieser Stelle danken wir aber auch allen Kandidaten für Ihre Bereitschaft bei der Wahl mit anzutreten. Sicherlich hätten es alle drei verdient diese Wahl zu gewinnen, aber es kann nur einen Sieger geben!
Das Ergebnis steht nun fest, am Ende festigte sich ein hauchdünner Vorsprung! Wir gratulieren recht herzlich.... am 08.02.2014 auf dem diesjährigen Fahrerball! Bis dahin gedulden wir uns noch und alle Kandidaten müssen noch etwas weiter fiebern!
Leider ist der diesjährige Frühjahrskurs bereits ausgebucht. Vielen Dank für das große Interesse! Wir freuen uns nun auf eine interessante und lehrreiche gemeinsame Zeit bis zur Prüfung im Mai 2014!
Aufgrund von Terminüberschneidungen findet zunächst nur ein Lehrgang für das FA5 statt, für die anderen Abzeichen wird ein alternativer Termin gesucht. Alle Interessenten werden automatisch informiert!
Am 12.01.2014 trafen sich Mitglieder der FSG Westfalen in Haltern zu einem Brunch. Perfekt organisiert wurde die Veranstaltung von Simone und Patrick Balzer. Nach reichhaltigem Buffet fand eine gemeinsame Wanderung bei bestem Wetter statt. Am Stall, wo Balzers ihr Pferd eingestellt haben, gab es dann einen Glühwein und alkoholfreie Getränke. Während der Wanderung tauschten sich die Mitglieder rege aus und freuen sich allesamt auf die neue Saison und weitere gemeinsame Veranstaltungen. Vom Stall wanderte die Gruppe dann zurück zu Balzers, wo es zum gelungenen Ausklang am Nachmittag noch Waffeln mit heißen Kirschen und Vanilleeis gab. Ein toller Tag voll guter Laune, der sicherlich auch 2015 wiederholt wird. Der Dank aller gilt dem Organisationsteam!
Die folgenden LPO Anpassungen im Bereich Fahren erwarten uns im Jahr 2014. Im Text sind Änderungen kursiv und Streichungen gekennzeichnet. Weitere Informationen erhält man bei der FN in Warendorf!
Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) 2013 – Änderungen/Ergänzungen zum 1.1.2014
Gemäß Beschluss des Beirates des FN-Bereichs Sport treten nachfolgend aufgeführte LPO-Änderungen zum 1.1.2014 in Kraft:
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
IX. Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden
Seite 86/87
§ 71 Ausrüstung der Fahrpferde sowie der Gespanne
...
D. Wagen
I. Gebrauchs- und Eignungs-LP Dressur- und Hindernisfahr-LP Kl. E bis S
...
Drehkranzbremse und Lenkverzögerung sind zulässig. Die Docken müssen am äußersten seitlichen Ende der Bracke angebracht sein und dürfen nicht verändert werden; die Stränge müssen an den äußeren Enden der Ortscheite (diese für Pferde mindestens 60 55 cm [Ponys 55 50 cm] breit) oder an den Docken befestigt sein. Bracke und Ortscheit dürfen bei Zwei-, Vier-/Mehrspännern nicht schmaler sein als die äußere Spurbreite.
...
G. Vorbereitungsplatz
...
verboten.
Ein Beifahrer ist grundsätzlich vorgeschrieben; Ausnahme: bei Wagen ohne zusätzliche Sitzgelegenheit muss eine Hilfsperson zugegen sein.
Teil B – Besondere Bestimmungen
VII. Fahrprüfungen
2. Dressurprüfungen
Seite 165
§ 712 Richtverfahren
...
B. Richten mit Einzelnoten
Dieses Verfahren ist für Dressurfahr-LP der Kl. M zugelassen, für Dressuraufgaben der Kl. S und Aufgaben der FEI vorgeschrieben. Jeder Richter erteilt für jede Lektion einer Aufgabe eine Einzelnote gemäß § 57.2.2. Bei Verwendung von Notenbogen sind nur volle und halbe Einzelnoten zulässig. Jede Einzelnote von 5 oder schlechter ist schriftlich zu begründen. Die Summen der Einzelnoten sind unverzüglich bekannt zu geben. Die Platzierung ergibt sich aus der Summe der Einzelnoten. ...
3. Hindernisfahren
Seite 169
§ 721 Beurteilung und Richtverfahren/Bestimmungen für Stechen
...
2. Bestimmungen für Stechen/Siegerrunde
A. Stechen
...
5. Die Platzierung ist in nummerischer Reihenfolge nach erbrachter Leistung vorzunehmen, wobei ausgeschlossene Teilnehmer vor Teilnehmern rangieren, die nicht angetreten sind oder aufgegeben haben. Treten jedoch alle für das Stechen qualifizierten Teilnehmer nicht an oder geben auf, so werden sie gleichplatziert auf dem letzten Platz der für das Stechen qualifizierten Teilnehmer.
...
4. Spezial-Hindernisfahren
Seite 179
§ 736 Stil-Hindernisfahren (siehe auch Aufgabenheft Fahren)
...
2. Abgezogen werden bei:
...
– Einfahren ohne Peitsche bzw. Verlieren oder Niederlegen der Peitsche gemäß §714.2.4 entsprechend
– unkorrekter/unvollständiger Ausrüstung siehe gemäß § 714.2.6 entsprechend ...
5. Gelände-LP
Seite 185
§ 752 Anforderungen
...
Die Durchführung einer Gelände-LP ohne Wege- und Schrittstrecke (Phasen A und D) ist als Kurz-Gelände-LP möglich; Details, auch über die notwendige/vorgesehene Vorbereitung vor der Geländeprüfung, sind in der Ausschreibung festzulegen. ...
Seite 187/188/189
§ 753 Bewertung
...
3. Hindernisfehler
...
b) Verlassen des Wagens (inkl. Deichsel) eines oder beider Beifahrer/s (ein erneutes Aufsteigen ist innerhalb eines Hindernisses bzw. bei Durchfahren der Ziellinie nicht erforderlich) je Vorkommnis 10 5 Strafpunkte
...
d) Umkippen des Wagens
(schließt die Bestrafung unter b/ und c) ein)
60 Strafpunkte Ausschluss
...
4. Sonstige Strafpunkte
a) Absteigen
...
Ab- bzw. Wiederaufsteigen eines oder beider Beifahrer, solange sich das Gespann bewegt
10 5 Strafpunkte
f) Umkippen des Wagens im Verlauf der Geländeprüfung
Ausschluss
7. Sicherheitsrelevante Vorkommnisse
...
... oder wenn ein Pferd über die Vorderbracke bzw. Deichsel oder einen Strang tritt, muss der Teilnehmer sofort anhalten und den Schaden durch den/die Beifahrer beheben lassen; ebenso muss nach Aufforderung durch einen Richter angehalten werden. Nichtbeachtung (d.h. bei Fortsetzen der Fahrt ohne Korrektur) wird wie folgt geahndet.
a) bei gelösten Leinen, wenn ein Pferd über die Deichsel oder Vorderbracke
oder ein Stangenpferd über den Strang eines Vorderpferdes tritt Ausschluss
b) bei allen anderen Fällen von über den Strang treten eines Pferdes 30 Strafpunkte
c) Klettern eines Mitglieds der Wagenbesatzung über Wagen, Deichsel und/oder Pferd/e 30 Strafpunkte
Bei gelöstem/n Strang/Strängen oder Aufhalter/n ist eine unmittelbare Behebung des Schadens vor Ausfahrt aus dem Hindernis nicht erforderlich; für derartige Vorfälle werden keine Strafpunkte vergeben.
6. Kombinierte-/Vielseitigkeits-Prüfungen für Fahrpferde
Seite 195
§ 763 Bewertung
...
2.1 Dressurprüfung oder Gebrauchsprüfung
a) Dressur Fahr LP Kl. E und A:
...
ergibt die Strafpunkte, zu denen dann die vom Richter bei C notierten Abzüge für Verfahren, Absteigen etc. hinzugerechnet werden.
...
Teil C – Rechtsordnung
FN Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln für den Pferdesport – ADMR – Listen der verbotenen Substanzen sowie der verbotenen Methoden
Seite 251
Anhang II Liste der verbotenen Substanzen – unerlaubte Medikation (im Wettkampf verboten) ... Grenzwerte gelten für:
– Salizylsäure: in einer Konzentration ab 625.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin oder 5.4 Mikrogramm pro Milliliter Blutplasma
– Arsen: in einer Konzentration ab 0.3 Mikrogramm pro Milliliter Urin
– Dimethylsulfoxid (DMSO): in einer Konzentration ab 15.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin oder in einer Konzentration ab 1.0 Mikrogramm pro Milliliter Blutplasma
– verfügbares CO2: in einer Konzentration ab 36 Millimol pro Liter Blutplasma
– Theobromin: in einer Konzentration ab 2.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin in einer Konzentration ab 3.0 0.3 Mikrogramm pro Milliliter Plasma
Teil D – Durchführungsbestimmungen (DB) Durchführungsbestimmungen zu § 63
Seite 285
III. Voraussetzungen für die Teilnahmemöglichkeit an „geschlossenen“ LP (Option A gem. LPO § 20.6.7):
– Keinerlei Platzierungen in der zurückliegenden Saison (in der Zeit vom 01.10. des vorletzten bis 30.09. des letzten Jahres) mit mehr als drei verschiedenen Pferden in der betreffenden Disziplin (inkl. Aufbau-LP; exkl. Pony-LP und – auf Antrag – Mannschafts-LP, sowie Platzierungen, die mit Ponys errungen wurden), sofern eine Einstufung in Lkl. 4 und/oder höher erfolgt.
– Keinerlei Teilnahme an LP der Kl. S*** und/oder höher der betreffenden Disziplin vom 01.10. des vorletzten Jahres bis zum 30.09. des Vorjahres
– Einstufung in Lkl. D 2 bis 6 bzw. S 2 bis 6 sowie ggf. Lkl. „0“ („Schnupperlizenz“). Warendorf, 23. Mai und 12. Dezember 2013
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) – Bereich Sport – gez. Friedrich Otto-Erley, Leiter
Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) 2013 – Redaktionelle Änderungen/Ergänzungen aufgrund der APO 2014 zum 1.1.2014 Teil A – Allgemeine Bestimmungen II. Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
Seite 32
§ 20 Reit-/Fahr-/Longenführer-/Voltigierausweis (FN-Jahresturnierlizenz)
...
3. Für die Erstausstellung eines Reit- bzw. Fahrausweises (FN-Jahresturnierlizenz) ist der Besitz des Reit- bzw. Fahrabzeichens KI. IV oder RA 5 bzw. FA 5 oder höher nachzu-
weisen (vgl. Durchführungsbestimmungen zu § 63). Für die Erstausstellung eines Longenführer-Ausweises (FN- Jahresturnierlizenz) ist das Longierabzeichen DLA IV bzw.
LA 5 Voraussetzung.
...
Teil D – Durchführungsbestimmungen (DB)
Seite 282/283
Durchführungsbestimmungen zu § 63 I. Leistungsklassen (Reiten/Fahren/Voltigieren)
...
3. Einstufungskriterien
Die Kriterien werden jeweils zum Ende eines Jahres für das folgende Kalenderjahr vom FN-Bereich Sport festgelegt und bei Änderungen im offiziellen Mittei- lungsorgan der FN veröffentlicht. ... Voraussetzungen für Lkl. D6/S6/V6 und D5/S5/V5
Für die Einstufung in Lkl. D6/S6/V6 ist mindestens der Besitz des „Kleinen Reitabzeichens” DRA IV (bis 2013) bzw. RA 5 (ab 2014), für die Einstufung in die Lkl. D5/S5/V5 ist der Besitz des „Bronzenen Reitabzeichens” DRA III (bis 2013) bzw. RA 4 (ab 2014) nachzuweisen. Sofern die Prüfung zum DRA III bzw. RA 4 nach dem 01.01.2000 abgelegt wurde, ist neben dem Bestehen der Prüfung zum DRA III bzw. RA 4 für die Einstufung in D5 und/oder S5 und/oder V5 eine Lizenzprüfung in der betreffenden Disziplin abzulegen. Wurde die DRA-III-Prüfung vor dem 01.01.2000 abgelegt, so ist die Abzeichen- prüfung ohne Lizenzprüfung für die Beantragung des Reitausweises (FN-Jahresturnierlizenz) Lkl. 5 ausreichend.
... Teilnehmer aller Altersklassen können auch nach bestandener Prüfung des DRA III bzw. RA 4 (Dressur) oder DRA III bzw. RA 4 (Springen) die Einstufung in D5 oder S5 beantragen. Voraussetzungen für Lkl. F6 und F5 Für die Einstufung in Lkl. F6 ist mindestens der Besitz des „Kleinen Fahrabzeichens” DFA IV (bis 2013) bzw. FA 5 (ab 2014), für die Einstufung in die Lkl. F5 ist der Besitz des „Bronzenen Fahrabzeichens” DFA III (bis 2013) bzw. FA 4 (ab 2014) nachzuweisen. Sofern die Prüfung zum DFA III bzw. FA 4 nach dem 01.01.2000 abgelegt wurde, ist neben dem Bestehen der Prüfung zum DFA III bzw. FA 4 für die Einstufung in F5 eine Lizenzprüfung in der betreffenden Disziplin abzulegen. Wurde die DFA-III-Prüfung vor dem 01.01.2000 abgelegt, so ist die Abzeichenprüfung ohne Lizenzprüfung für die Beantragung des Fahrausweises (FN-Jahresturnierlizenz) ausreichend. ...
Warendorf, 12. Dezember 2013
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) – Bereich Sport – gez. Friedrich Otto-Erley, Leiter
Halbzeit! Das sind die Zwischenergebnisse, natürlich ohne Zuordnung zu einem Kandidaten und willkürlich. Eine sehr gute Resonanz bei der Onlinewahl bisher! Zwei Vereine sind fast gleich auf, aber auch der dritte Verein hat noch Chancen! Es gilt also nochmals alles zu geben und in den verbleibenden Wochen die Fans der Turniere zur Abstimmung zu motivieren! Wir drücken allen Kandidaten die Daumen!
Heute erreicht uns die Nachricht, dass unser Mitglied Sandra Schäfer in den B-Bundeskader Pony Einspänner für das Jahr 2014 berufen worden ist. Wir freuen uns mit Sandra und wünschen ihr für die kommende Saison viel Erfolg!
(Stand: 28.10.2013) | |||
von | bis | Veranstaltungsort | Veranstalter |
22.01. | 26.01. | Münster, Halle Münsterland | RV Münster |
05.04. | 06.04. | Greven | RFV St.Martin Greven Bockholt |
12.04. | 13.04. | Heek | RFV Heek |
03.05. | 04.05. | Hollen (Fahrplatz) | PSV Steinhagen-Brockhagen-Hollen |
03.05. | 04.05. | Südlohn-Oeding | RFV Südlohn-Oeding |
10.05. | 11.05. | Münster-Roxel | RFV Roxel |
17.05. | 18.05. | ||
23.05. | 25.05. | Riesenbeck | ZRFV Riesenbeck |
24.05. | 25.05. | Schlangen | FuKV Teutoburger Wald |
29.05. | 31.05. | Herne | RFV St. Hubertus Herne |
07.06. | 08.06. | Gut Wulfstal | FSV Alt-Bürener-Land |
14.06. | 15.06. | ||
19.06. | 22.06. | Herford | RV "Lützow" Herford |
21.06. | 22.06. | Rheine-Mesum | RuFV Mesum |
27.06. | 29.06. | Sandringham/GBR | |
05.07. | 06.07. | ||
12.07. | 13.07. | ||
15.07. | 20.07. | Aachen - CHIO | Aachen-Laurensberger Rennverein |
25.07. | 27.07. | Grumbach-Wilsdruff | |
22.07. | 27.07. | Münster-Handorf | Westf. Pferdestammbuch |
31.07. | 03.08. | Riesenbeck | ZRFV Riesenbeck |
02.08. | 03.08. | Hamm-Norddinker | ZRFV Uentrop |
07.08. | 10.08. | Bliesen (Saarland) | |
14.08. | 17.08. | Drebkau (Brandenburg) | |
15.08. | 17.08. | Ostenfelde | FSPF Ostenfelde |
17.08. | 17.08. | Ramsdorf | FSPF Ramsdorf |
17.08. | 17.08. | Wadelheim-Rheine | RFV Wadelheim-Rheine |
22.08. | 24.08. | Wettringen | RFV Wettringen |
30.08. | 31.08. | Altenberge | KC Altenberge |
30.08. | 31.08. | Herford-Schwarzenmoor | RSG Dornberger Heide |
30.08. | 31.08. | Stemwede-Zwölf Eichen | FC Zwölf Eichen |
06.09. | 07.09. | Herford-Schwarzenmoor | RSG Dornberger Heide |
03.09. | 07.09. | Warendorf-DOKR | RV Warendorf und DOKR |
13.09. | 13.09. | Hamm-Norddinker | ZRFV Uentrop |
20.09. | 21.09. | Greffen | RFV Greffen |
18.09. | 21.09. | Luhmühlen | |
27.09. | 28.09. | ||
03.10. | 05.10. | Olfen-Vinnum | ZRFV "Lützow" Selm-Bork-Olfen |
19.10. | 19.10. | Herscheid-Wellin | FSG Westfalen e.V. |
Am 12. Januar 2014 veranstaltet die FSG Westfalen einen Brunch in Haltern am See, im Lakeside Inn. Im Anschluss an den Brunch findet ein gemütliches Beisammensein mit Glühweintrinken statt. Die Veranstaltung beginnt um 09:30h und kostet pro Person 19,-€. In diesem Preis sind das Essen und der Glühwein enthalten.
Zur verbindlichen Anmeldung bitten wir um Überweisung des Betrags bis zum 30.12.2013 auf unser Konto 2101915700 bei der Volksbank im MK BLZ 44761534. Neben unseren Mitgliedern freuen wir uns natürlich auch über weitere Interessenten!
Der Fahrerball findet im feierlichen Rahmen am 08. Februar 2014 ab 19 Uhr im Gasthof „Zum Emstal“, Boomberge 20 in 33428 Harsewinkel mit leckerem Buffet statt. Die Anmeldung für den Fahrerball erfolgt durch Überweisung von 22,50EUR pro Person bis spätestens 06. Januar 2014 auf folgendes Konto:
Friederike Hillbrand
Konto-Nr. 1132744150
BLZ 49450120 Sparkasse Herford
Bitte im Betreff „Fahrerball“ und den Namen angeben!